Die Koordinierungs- und Fachstelle in der ‚Partnerschaft für Demokratie | Lahn-Dill-Kreis‘ ist bei der GWAB gGmbH angesiedelt. Sie ist erste Ansprechstation für alle, die ein Projekt fördern lassen möchten. Die Koordinierungs- und Fachstelle berät die Projektträger*innen und hilft ihnen inhaltlich bei der Antragstellung. Darüber hinaus sorgt sie für die Öffentlichkeitsarbeit der Partnerschaft für Demokratie, arbeitet an ihrer thematischen und strategischen Ausgestaltung mit und baut ein Netzwerk aus relevanten Akteur*innen vor Ort auf.

Fevzi Korun steht gerne für Anfragen zu neuen Projektideen und für anderweitige Fragen zur Verfügung.
Sie erreichen ihn im sowie im

Haus der Prävention
1. OG
Ludwig-Erk-Platz 5 | D 35578 Wetzlar
Mobil: 0151/15007511
Mail: fevzi.korun@lahn-dill-kreis.de

Das Federführende Amt in der kommunalen Verwaltung ist zentraler Ansprechpartner für die Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vor Ort. Das Federführende Amt kümmert sich um die Antragstellung für die ‚Partnerschaft für Demokratie‘, um die Zuwendung der Bundesmittel sowie um die Weiterleitung dieser Mittel an die Träger der geförderten Projekte. Darüber hinaus kümmert sich das Federführende Amt um das Organisatorische innerhalb der ‚Partnerschaft für Demokratie‘ und stellt sicher, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet und alle Richtlinien eingehalten werden.

Das Federführende Amt befindet sich im Haus der Prävention. Neuer Ansprechpartner ist Matthias Holler.
Matthias Holler arbeitet in der Abteilung Soziales und Integration des Lahn-Dill-Kreises im Integrationsmanagement und ist Geschäftsführer des WIR- bzw. Integrationsbeirates im Lahn-Dill-Kreis, sowie für die DEXT-Fachstelle des Lahn-Dill-Kreises zuständig. Er ist wie folgt erreichbar:

Haus der Prävention
1. OG
Ludwig-Erk-Platz 5 | D 35578 Wetzlar
Tel.: 06441-407-1486
Fax: 06441-407-1039
Mail: matthias.holler@lahn-dill-kreis.de

Der Begleitausschuss ist ein strategisch handelndes und regelmäßig tagendes Gremium zur Entwicklung, Implementierung und Umsetzung sowie nachhaltigen Verankerung der ‚Partnerschaft für Demokratie‘. In ihm sitzen Vertreter*innen aus relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und regionale Handlungsträger*innen aus der lokalen Zivilgesellschaft.

Der Begleitausschuss unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in der ‚Partnerschaft für Demokratie | Lahn-Dill-Kreis‘ und entscheidet, welche beantragten Projekte der Zielerreichung der ‚Partnerschaft für Demokratie‘ dienen und spricht eine Förderempfehlung aus. Darüber hinaus legt der Begleitausschuss die Eckpunkte der Gesamtstrategie der ‚Partnerschaft für Demokratie‘ nach Beratung in der Demokratiekonferenz fest.

Der Begleitausschuss setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

  • Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar Manfred Wagner
  • Hauptamtlicher Kreisabgeordneter des Lahn-Dill-Kreises Stephan Aurand
  • Bezirksjugendring – Erich Schmidt
  • Jugendarbeitskreis Oberscheld (JakOb e.V.) – Hans-Martin Hild
  • Wetzlar erinnert e.V. – Irmtrude Richter
  • Evangelisches Dekanat an der Lahn-Dill – Dr. Uwe Seibert
  • Sportkreis Lahn-Dill e.V. – Norbert Leistner
  • Fachdienst Kinder- und Jugendförderung Lahn-Dill-Kreis – Jens Groh
  • Kinder- und Jugendförderung der Stadt Wetzlar – Brian Cowley
  • Zivilgesellschaftliches Engagement – Savas Demirci

Wer kann einen Antrag stellen?

Nicht-staatliche gemeinnützige Vereine und Organisationen können Projektanträge stellen. Dabei müssen sie eine juristische Person des Privatrechts sein und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Wer eine Projektidee hat, sollte zuerst einen Beratungstermin mit der Fach- und Koordinierungsstelle ausmachen. Der Antrag auf Projektförderung muss schriftlich mit Hilfe unserer Antragsmaske gestellt werden.

Was wird gefördert?

Wir unterstützen Projekte, die zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und Vielfalt und die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens fördern. Das kann beispielsweise über eine Kulturveranstaltung, einen Workshop, eine Lesung, ein Fest und vieles mehr erreicht werden. Lassen Sie sich gerne von unseren bereits geförderten Projekten inspirieren. Welche Ausnahmen es bei der Förderung gibt, erfahren Sie bei der Koordinierungs- und Fachstelle.

Von der Projektidee zur Projektabrechnung

Sie sind ein gemeinnütziger Verein, Institution, karitative Einrichtung oder Ähnliches? Ihnen schwebt ein tolles Projekt vor, um Menschen zusammenzubringen, Demokratie, Vielfalt und Toleranz zu leben oder die Bevölkerung zu sensibilisieren? Sie möchten ein Konzert oder Poetry-Slam, eine Sportveranstaltung oder Podiumsdiskussion, ein gemeinsames Fest oder eine Bildungsveranstaltung durchführen, aber Ihnen fehlt das nötige Geld, Ihre tolle Idee in die Tat umzusetzen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir versuchen, möglichst alle Projekte zu unterstützten, aber auch bei uns gibt es Auflagen! Um sicherzustellen, dass Ihre Projektidee mit unseren Leitlinien vereinbar ist und um zu besprechen, was alles zu beachten ist, sollten Sie vor der Antragstellung einen Termin mit der Koordinierungs- und Fachstelle ausmachen. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an und erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.

Nachdem alle Fragen geklärt sind, können Sie das Antragsformular ausfüllen. Sollten Sie dabei Hilfestellung benötigen, können Sie sich erneut an die Koordinierungs- und Fachstelle wenden. Der Antrag muss am Ende von einer dazu befugten Person unterschrieben und im Original bei uns eingereicht werden.

Die Koordinierungs- und Fachstelle sichtet Ihren Antrag und überprüft, ob alles seine Richtigkeit hat. Anschließend entscheiden die Mitglieder des Begleitausschusses, ob Ihrem Antrag auf Projektförderung stattgegeben wird. Der Begleitausschuss tagt in der Regel vier Mal im Jahr und entscheidet bei jedem Termin über bis dahin eingegangene Anträge. In Ausnahmefällen ist auch eine Entscheidung über das Umlaufverfahren per E-Mail möglich, wenn mit dem Projektbeginn beispielsweise nicht mehr bis zur nächsten Sitzung gewartet werden kann. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, an der Sitzung des Begleitausschusses teilzunehmen, um Ihr Projektvorhaben selbst vorzustellen.

Sollte der Begleitausschuss Ihr Projekt für förderfähig einstufen, erhalten Sie am Tag nach der Sitzung von uns eine Benachrichtigung und können ab diesem Moment mit der Projektdurchführung beginnen. Bitte beachten Sie, dass Sie vor einer Entscheidung des Begleitausschusses noch keine Aktivitäten ausführen dürfen (außer natürlich die gedanklichen Planung). Sie dürfen noch keine Verträge geschlossen, Personen engagiert oder Flyer gedruckt haben. Und ganz wichtig: Sie dürfen noch kein Geld für das Projekt ausgegeben haben, sofern diese Ausgabe ein Teil des Finanzplans im Projektantrag ist.

Einige Tage nach der Entscheidung im Begleitausschuss bekommen Sie vom Federführenden Amt den Zuwendungsbescheid postalisch zugeschickt. In dessen Anhang finden Sie nochmals die Leitlinien des Bundesprogramms mit allen Hinweisen zur Projektabwicklung.

Sollten Sie für Ihr Projekt Öffentlichkeitsarbeit betreiben, müssen Sie einige Dinge beachten: Wenn Sie Flyer, Plakate oder andere Werbemittel, beispielsweise für eine Veranstaltung, designen und drucken, müssen diese immer unsere beiden Förderlogos enthalten. Die Logos bekommen Sie von der Koordinierungs- und Fachstelle zugeschickt. Auch Werbemittel während der Veranstaltung, zum Beispiel Beachflags, müssen die Förderlogos aufgedruckt haben. Die Logos müssen dabei ihre ursprüngliche Form beibehalten und dürfen weder transparent gemacht noch anderweitig farblich verändert werden. Des Weiteren ist bei Nachberichterstattungen wie Zeitungsartikeln oder Postings in Sozialen Netzwerken darauf zu achten, dass die Förderung durch Demokratie leben! erwähnt wird.

Während der Projektdurchführung ist es wichtig, dass Sie alle Rechnungen und Belege gut aufheben, um nach der Durchführung des Projekts die Abrechnung machen zu können. Dazu müssen Sie die Ihnen zugeschickte Belegliste ausfüllen und zusammen mit den Originalquittungen beim Federführenden Amt einreichen, wo alles kontrolliert wird.

Nach Beendigung des Projekts wird von Ihnen auch eine inhaltliche Abrechnungen erwartet. Dazu müssen Sie unseren Evaluationsbogen ausfüllen, den Sie von der Koordinierungs- und Fachstelle erhalten oder hier herunterladen können. Auch hierbei ist es ratsam, während des Projekts schon einige Dinge zu dokumentieren. Je nach Projektart variieren die dafür relevanten Informationen, es könnte sich zum Beispiel um eine Teilnehmer*innenliste handeln. Außerdem freuen wir uns, wenn wir weiteres Dokumentationsmaterial erhalten wie Fotos oder Zeitungsberichte.